Abweichend von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung wird nunmehr bundeseinheitlich abgestimmt vertreten, dass die Hinzugewinnung neuer Mandanten/Patienten im Rahmen geringfügiger
Tätigkeit für die Annahme einer begünstigten Veräußerung unschädlich ist. Ausschlaggebend war ein BFH-Beschluss Anfang des Jahres ().